Bedingungen zur Teilnahme an den geförderten Beratungen von umwelt service salzburg
Jeder Beratungskunde muss zur Inanspruchnahme geförderter Beratungsleistungen den Teilnahmebedingungen zustimmen. umwelt service salzburg vermittelt Ihnen einen geeigneten Berater, fördert Ihre Umweltberatung und begleitet Sie individuell. Jedes Beratungsmodul kann jährlich für maximal drei Standorte in Anspruch genommen werden.
Zur Kenntnisnahme:
- Energieberatungen für Großunternehmen werden, aufgrund bestehender, rechtlicher Vorgaben, durch umwelt service salzburg nicht gefördert. Die Förderung aller anderen uss-Beratungen bleibt für Salzburger Großunternehmen bestehen, bis neue, rechtliche Rahmenbedingungen Änderungen erfordern.
- Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Beratungsförderung ausgeschlossen – hier unterstützt die Landwirtschaftskammer sowie die Energieberatung Salzburg.
Mit meiner Anmeldung zur Beratung bestätige ich Folgendes:
- Ich betreibe im Bundesland Salzburg ein Unternehmen oder sonstige Institution.
- Der Anteil der gewerblichen Nutzfläche meines Unternehmens am Projektstandort ist größer als 50 Prozent.
- Über mein Unternehmen ist weder ein Insolvenzverfahren eröffnet, noch wurde von eigener Seite oder von Gläubigerseite ein solches beantragt und damit ist auch während der von umwelt service salzburg vermittelten und geförderten Beratungsleistungen nicht zu rechnen.
- Ich gewährleiste die Richtigkeit der bereitgestellten Daten.
- Ich akzeptiere die definierte Kostenbeteiligung der angemeldeten und geförderten Beratung.
- Ich akzeptiere, dass es sich bei der gewährten Förderung um "De-minimis"-Beihilfen handelt gemäß EU-Verordnung Nr. 1407/2013. Die Vorgaben der "De-minimis"-Verordnung sind vom Beratungskunden einzuhalten (Gesamtbetrag an Förderungen innerhalb dreier Steuerjahre max. Euro 200.000,-). Wird dieser "De-Minimis"-Schwellenwert überschritten, könnte die Förderung zurückgefordert werden. Eine Gruppe verbundener Unternehmen wird als ein Unternehmen angesehen.
- Ich bin mit dem ausgewählten Berater einverstanden. Ein Wunschberater wird nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Ich akzeptiere die fachlichen und inhaltlichen Ziele der Beratung, die ich in Anspruch nehme.
- umwelt service salzburg sowie dessen Vereinsmitglieder übernehmen keine Ausfallshaftungen.
- Ich halte umwelt service salzburg schad- und klaglos hinsichtlich aller Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Beratung von Dritten an umwelt service salzburg gestellt werden.
- Ich bin darüber informiert, dass der Vertrag über die Beratungsdienstleistung zwischen mir als Beratungskunde und dem Berater geschlossen wird. Ich kann keine Ansprüche gegen umwelt service salzburg geltend machen, die aus Mängeln und Fehlern bei der Vertragserfüllung durch den Berater entstehen. umwelt service salzburg haftet nicht für schuldhaftes oder nicht schuldhaftes Fehlverhalten des Beraters.
- Ich akzeptiere, dass umwelt service salzburg von der Vermittlung und Förderung einer Beratung zurücktreten kann, wenn der Beratungskunde mit Verpflichtungen im Gesamten oder in Teilen in Verzug gerät, diesen nicht nachkommt oder der Auftritt des Beratungskunden nach außen den Ruf von umwelt service salzburg schädigt.
- Ich berechtige umwelt service salzburg meine Daten in eine EDV-gestützte Datenbank aufzunehmen. Daten zu den vorgeschlagenen und umgesetzten Maßnahmen werden an die Förderstelle des Bundes (zum Beispiel KPC) weitergeleitet.
- Ich bin bereit, eine telefonische, extern vergebene Evaluierung, beauftragt durch umwelt service salzburg, zu unterstützen, um die Qualität der geförderten Beratung, des Beraters sowie die Wirkung der Maßnahmenvorschläge zu überprüfen.
- Ich informiere umwelt service salzburg über Änderungen, die während einer Beratungsdienstleistung auftreten (wie Eigentumsverhältnisse, Ansprechpartner etc.). Eventuelle Konsequenzen daraus, beschließe ich mit umwelt service salzburg.
- Ich akzeptiere, dass Energieeffizienzmaßnahmen zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme angerechnet werden (gemäß §27 Abs. 4 Z 2 EEffG). Eine Anrechnung durch Dritte ist ausgeschlossen.
- Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung, sofern in den konkreten Beratungsverträgen mit dem Berater keine abweichenden Regelungen getroffen werden und nicht zwingende anderslautende Regelungen entgegenstehen. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart.
Antworten auf Fragen zum Beratungsablauf finden Sie in der „Erklärung zum Beratungsablauf“.